Es war die zweite Demonstration innerhalb von einer Woche unter dem Motto „Mehr Sicherheit für unserer Kinder. Deutsches Recht vor EU-Recht“. Zu beiden Versammlungen hatte ein Ehepaar aus Neumünster aufgerufen. Da die erste Demo gegen den Sextäter nicht beim Ordnungsamt angemeldet worden war, hatten die Initiatoren den Aufruf auf Anraten der Polizei zurückgezogen. Nur rund 15 Demonstranten hatten sich daraufhin einen Tag später vor dem Alten Rathaus versammelt. Die zweite Demonstration wurde jetzt beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt.
„Wir fordern die Politik auf, dafür die Gesetzesgrundlage zu schaffen, dass solche Triebtäter lebenslang weggeschlossen werden“, lautete eine der Parolen eines Demonstrationssprechers. Augenscheinlich befanden sich unter den Teilnehmern neben Familien mit Kindern auch eine Reihe von Mitläufern und Agitatoren aus der Rechten Szene.
Das lokale „Bündnis gegen Rechts“ verteilte Flugblätter, in denen aufgefordert wurde, nicht an der Versammlung teilzunehmen. Der Ehemann der Demonstrationsanmelderin habe auf der NPD-Facebook-Seite rassistische Äußerungen gegen Ausländer veröffentlicht und auf seiner eigenen Seite befänden sich so genannte Links zu Musiktiteln der rechtsextremistischen Szene, wurde die Aufforderung begründet. Die Szene selbst nutze außerdem die Furcht vor Kinderschändern für ihre Propaganda.
Ein Polizeiaufgebot sicherte den Protestzug bei seinem Marsch durch die Innenstadt zum Neumünsteraner Rathaus. Es kam zu keinen Vorfällen. Bei der Abschlusskundgebung kündigte der Versammlungssprecher weitere Demonstrationen an. Danach löste sich die Demonstration auf.
Hintergrund ist der Fall eines verurteilten 72-jährigen Sexualstraftäters, der in Neumünster wohnt und von der Polizei rund um die Uhr bewacht wird. Der Sextäter hatte im Stadtgebiet versucht, mehrfach unsittlichen Kontakt mit Kindern aufzunehmen und damit gegen seine Führungsauflagen verstoßen hat, verurteilte das Amtsgericht Neumünster den Rentner Ende August zu einer viermonatigen Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig, da sein Verteidiger angekündigt hatte, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Eine Berufungsverhandlung soll Ende November vor dem Landgericht Kiel beginnen.