Allerdings nannte das Gremium auch Bedingungen: Eine Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme ist der Bau einer neuen Straße, die vom Terminal hinter den Holstenhallen direkt zu deren Parkplatzanbindung am Autobahnzubringer L 328 führt, um Schwerlastverkehr in der Stadt zu vermeiden. Auch der schon geplante Lärmschutz an der Max-Johannsen-Brücke und auf 350 Meter Länge und vier Meter Höhe zu den Kleingärten soll erweitert werden für Wohnbebauung an der Kieler Straße und in der Gartenstadt. Weitere Bedingung: regelmäßige Lärmmessungen. Die NEG will den Terminal auch nachts nutzen.
Die Hoheit für das Planfeststellungsverfahren liegt beim Landesbetrieb Straßenbau Kiel als Genehmigungsbehörde.