Der Konflikt kocht mittlerweile so hoch, dass das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde damit droht, seine Auffassung per Anordnung durchzusetzen. Ein eher ungewöhnlicher Schritt in Schleswig-Holstein zwischen zwei Verwaltungen. Dem Kreis bliebe dann nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht, um den Befehl von oben abzuwenden.
70 Prozent der Kinder waren kerngesund
Im Jahr 2002/2003 stellte der Kreis Plön seine „Schuleingangsuntersuchungen“ um. Von den Jungen und Mädchen, die die ärztliche Untersuchung durchliefen, waren 70 Prozent kerngesund und pfiffig genug, um zur Schule zu gehen. Bei 30 Prozent mussten gesundheitliche Störungen oder Entwicklungsdefizite noch ärztlich abgeklärt werden. Um Geld und Personal zu sparen, machte es der Kreis anders. In 60 Prozent der Fälle schaut sich heute kein Arzt mehr die angehenden Abc-Schützen im Kreis Plön an, sondern eine Arzthelferin des schulärztlichen Dienstes.
Arzt untersucht nur in besonderen Fällen
Ein Arzt tritt nur noch in Erscheinung, wenn das Kind beispielsweise keinen Kindergarten besucht hat oder vorzeitig eingeschult werden soll. Auch wenn es Hinweise von Eltern oder aus dem Kindergarten auf Probleme gibt, kommt der Arzt zur Voruntersuchung.