Was hätte passieren können, zeigt ein Blick zurück auf den bis heute unaufgeklärten Brand des Asylbewerberheims an der Lübecker Hafenstraße. Dort starben im Januar 1996 zehn Menschen.
Dass der Kieler Brand nicht in einer Katastrophe endete und wie durch ein Wunder keiner der über 20 Bewohner ernstlich verletzt wurde, musste sich gestern strafmildernd im Urteil des Landgerichts niederschlagen. Siebeneinhalb Jahre für den Drahtzieher sind angemessen. Der verschuldete Gastwirt und seine naiven Helfer, die je 1500 Euro für das Abfackeln des defizitären Lokals erhalten sollten, wurden von der Feuerwalze selbst überrascht. Die Zündler erlitten erhebliche Brandverletzungen.
Offen bleibt die Frage, warum keine Brandschutztür das Lokal vom Treppenhaus trennte. Dass der Jüngere (20) nun mit Bewährung auf freiem Fuß bleibt, während sein Komplize (23) zu dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, mag ungerecht erscheinen, folgt aber dem Erziehungsgedanken des Jugendrechts. Dies hat der Vorsitzende Richter Stefan Becker so klar und überzeugend begründet, dass auch Nichtjuristen – darunter zahlreiche ehemalige Bewohner – nach einem vorbildlich geführten Prozess ihre Zufriedenheit mit dem Urteil zum Ausdruck brachten.