Weil die AfD offenbar systematisch in den sozialen Medien – sowohl auf Facebook als auch auf Twitter und YouTube – urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender, aber teilweise auch von privaten Sendern nutzt, prüfen ZDF und ARD jetzt, ob sie rechtlich dagegen angehen können.
Demnach bestätigten sowohl das ZDF als auch mehrere Sendeanstalten der ARD, darunter NDR, WDR, SWR, RBB und MDR, gegenüber t-online, der AfD die Verwendung der Inhalte nicht erlaubt zu haben und nun rechtliche Schritte gegen die Partei zu prüfen. WDR, NDR und SWR schrieben demnach gleichlautend: „Wir geben grundsätzlich kein Material an Interessensgruppen, Verbände oder Parteien ab, sofern damit ein Veröffentlichungsinteresse verbunden ist.“ Auch der RBB gab an, Parteien grundsätzlich kein Material zur Verfügung zu stellen. Deswegen sei man bereits gegen die Verwendung von Sendungsinhalten durch die AfD vorgegangen.
AfD nutzt ohne Erlaubnis Videoausschnitte öffentlich-rechtlicher Sender
Ohne Erlaubnis genutzt werden von der Partei sowie von AfD-Funktionären und -Abgeordneten vor allem Videoausschnitte, in denen unter anderem AfD-Politiker auftreten – teilweise widerrechtlich mit dem AfD-Logo gekennzeichnet. Die Ausschnitte werden zur Parteienwerbung genutzt. Darunter beispielsweise ein nachbearbeiteter Videoausschnitt, gepostet von Alice Weidel, in dem der Fernsehjournalist Tim Herden zu sehen ist.
In einem anderen Fall wurde ein Ausschnitt mit Redebeiträgen des AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthens in der Talkshow „Dunja Hayali“ ohne Erlaubnis genutzt. Angesprochen darauf schrieb ein Sprecher des ZDF t-online zufolge: „Das Material wurde in diesem Fall weder der AfD vom ZDF zur Verfügung gestellt noch die Verwendung genehmigt.“
Rechtswissenschaftler räumt ZDF und ARD gute Chancen gegen AfD ein
Der Rechtswissenschaftler und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren räumt den Sendern demzufolge gute Chancen ein, sollten sie gegen die Verwendung des Materials durch die AfD vorgehen. „Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus dem Urheberrecht“, sagte Hoeren im Gespräch mit t-online.de. „Sender haben in der Vergangenheit stets erfolgreich solche Plagiate bekämpft.“
Von RND/hsc