Innenminister, Staatssekretärin, Leiter der Polizeiabteilung, Generalstaatsanwalt – alles, was Rang und Namen hatte, saß am Mittwoch im gerade konstituierten Landtagsausschuss, um auf die schweren Vorwürfe in der Rocker-Affäre zu reagieren. In der Sache gab es aber wenig Neues. Söller-Winkler verwies erneut auf die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Kiel aus dem Jahr 2011 und eine disziplinarrechtliche Prüfung durch das LKA Mecklenburg-Vorpommern. Anlass für neue Untersuchungen sehe man im Ministerium nicht. Der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner, dessen kritischen Fragen nicht vollständig beantwortet wurden, verlangt jetzt Akteneinsicht, um sich „Klarheit“ zu verschaffen.
Ermittler sollen unvollständige Informationen gehabt haben
Die Staatsanwaltschaft habe damals nach Beschwerden der zwei für die Ermittlungen im „Subway“-Verfahren zuständigen Beamten „sorgfältig“ untersucht, ob es in der Soko Rocker zu strafbaren Handlungen gekommen sei, so Söller-Winkler. Der Kernvorwurf: Aktenmanipulation und Unterdrückung von Beweismitteln, konkret: von Aussagen eines Spitzels aus dem Rocker-Milieu. Es gebe für sie „keinen vernünftigen Grund“, an dem damaligen Ergebnis zu zweifeln, so Söller-Winkler. Über das Verhalten der beiden LKA-Ermittler, die nach unseren Recherchen massiv unter Druck gesetzt worden waren, wolle sie mit Rücksicht auf deren schutzwürdige Interessen nichts sagen. Nur soviel: Die beiden hätten zwangsläufig unvollständige Informationen gehabt. In diesem Bereich tätige Beamte müssten hinnehmen, dass bestimmte Quellen geheimgehalten würden.
Staatssekretärin: Volles Vertrauen in Polizeiführung
Zu unseren Berichten über Überwachungsmaßnahmen gegen Polizeibeamte sagte Söller-Winkler, wer in dem „äußerst sensiblen Bereich“ der organisierten Kriminalität ermittle, müsse „mit professioneller Haltung akzeptieren“, dass er einmal einer „Risikoanalyse“ unterzogen werde. Während der Whatsapp-Affäre in der Eutiner Polizeischule habe man der Landespolizei eine „Kultur des Wegsehens“ vorgeworfen, so Söller-Winkler, nun beklage man, das genau hingesehen werde – „was denn nun?“, fragte die Staatssekretärin, die der Polizeiführung ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ aussprach. Ähnlich hatte sich zuvor Minister Stefan Studt (SPD) geäußert.
Welche Bedeutung dem Fall beigemessen wird, zeigte die Anwesenheit von Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter. Die konkrete Frage nach dem Verbleib eines am 8. Juli 2010 von einem Ermittler bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Vermerks konnte Zepter nicht beantworten, dazu wäre ein „umfassendes Aktenstudium nötig“. Zepter sagte, bei der nach einer Strafanzeige von ihm veranlassten Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Lübeck gehe es darum, ob es „zureichende neue Anhaltspunkte“ für Straftaten gebe. Obwohl die Prüfung noch läuft, sagte Zepter: Nach den Presseberichten gebe es diese neuen Gesichtspunkte bisher nicht. Söller-Winkler musste auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Axel Bernstein aber einräumen, der in den KN vom Mittwoch erhobene Vorwurf, auch eine entlastende Spitzel-Aussage über den Neonazi Peter B. sei unterdrückt worden, sei neu. Dies sei bei der Prüfung durch die Kieler Staatsanwaltschaft „nie thematisiert worden“, erklärte die Staatssekretärin.
Muhlack: Polizei-Seelsorgerin ging nicht im Frust
Jörg Muhlack, Chef der Polizei-Abteilung im Ministerium, hatte öffentlich behauptet, Soko und Staatsanwaltschaft hätten damals alle Erkenntnisse ausgetauscht. Dieser Hinweis habe sich nicht auf Peter B. bezogen, sagte Muhlack im Ausschuss. Er dementierte, dass eine Pastorin die Polizei frustriert verlassen habe, weil die Ermittlungen ihrer Mobbing-Arbeitsgruppe eingestellt worden seien. Deren Abschied habe „andere Gründe“ gehabt.
Patrick Breyer: Innenministerium ist in Fall verstrickt
Patrick Breyer (Piraten), der den Innen- und Rechtsausschuss als Zuschauer verfolgte, zeigte sich erschüttert vom Vortrag der Staatssekretärin: „Das Innenministerium versucht weiter, die Öffentlichkeit zu täuschen und die massiven Vorwürfe wegzureden, ohne zu ihnen Stellung zu beziehen.“ Es schweige zum Kernvorwurf der geschassten Ermittler, die entlastenden Aussagen hätten nicht geheimgehalten werden dürfen, weil der Informant keinen V-Personenstatus gehabt habe. Das Ministerium behindere nach Kräften unabhängige Untersuchungen: „Polizeiführung und Innenministerium werden das Problem nicht aufarbeiten, sie sind das Problem und zutiefst in den Fall verstrickt."