In der Landesverordnung von Schleswig-Holstein sind Ausnahmen festgelegt, für wen die Maskenpflicht nicht gilt. Doch einige Unternehmen akzeptieren die Ausnahmen nicht, sagt Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Sie bewegen sich damit in einer rechtlichen Grauzone.