"Als die Beamten auf den Mann zugingen, machte dieser einen sichtlich nervösen Eindruck, drehte sich um und wollte sich entfernen", schilderte Bundespolizei-Sprecher Gerhard Stelke. Die Streife sei jedoch schneller gewesen und überprüfte die Identität des 27-Jährigen. "Das Ergebnis ergab dann, dass die Beamten mit ihrem Bauchgefühl recht hatten."
Freigänger war nicht in Haft zurückgekehrt
Laut Stelke hatte der junge Mann seit 2015 mehrere Diebstähle begangen und war auch wegen Sachbeschädigungen zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Davon standen allerdings noch 185 Tage aus. Es handele sich nicht um einen "Ausbrecher", sagte Stelke gegenüber KN-online. Vielmehr sei der junge Mann von einem Freigang nicht wieder in eine schleswig-holsteinische Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt.
Diverse weitere Haftbefehle
In die JVA musste der Häftling jetzt auch wieder zurück. Zumal er wegen weiterer Diebstähle zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro oder weiteren 70 Tagen Haft verurteilt worden war sowie wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen sowie Computerbetrugs in mindestens sieben Fällen ebenfalls ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, der ein weiteres Jahr Freiheitsstrafe bedeuten sollte. In der JVA soll er jetzt alle Strafen absitzen.