Eines der beiden beauftragten Gutachten zur Situation an der Kieler Stadtautobahn wurde am Montag dem Umweltministerium überreicht. Hinsichtlich des zweiten Gutachtens sind noch letzte Präzisierungen angefordert worden, die "in Kürze" vorliegen sollen, teilte das Ministerium mit. "Wir werden auf dieser Grundlage und nach eingehender Prüfung dann den Entwurf des Luftreinhalteplans erarbeiten, der anschließend in die öffentliche Beteiligung gehen wird", sagte Umweltminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne).
Ergebnisse der Gutachten sind noch nicht veröffentlicht worden
Angaben über den Inhalt der Gutachten gibt es weiterhin nicht. Albrecht hatte in den vergangenen Wochen klargestellt, dass Fahrverbote nicht ausgeschlossen werden können. Kämpfer lehnt dies weiterhin ab. "Viele Gerichtsurteile zeigen: Städte mit hohen Stickoxidwerten, aber ohne aktuelle Luftreinhaltepläne haben kaum eine Chance, Fahrverbote zu vermeiden. Ich bin froh, dass das Verfahren nun auf die Zielgerade geht", sagte Kämpfer.
Luftreinhalteplan für Schleswig-Holstein sollte schon im Frühjahr vorliegen
Noch Anfang des Jahres hatte das Umweltministerium betont, im ersten Quartal 2018 den Entwurf für einen Luftreinhalteplan zu präsentieren. Dann verzögerte sich dieses Vorhaben immer wieder. Auch Schleswig-Holsteins Ex-Umweltminister Robert Habeck (Grüne) konnte seine Ankündigung, den Entwurf noch selbst zu präsentieren, nicht umsetzen. Er hatte bereits im Mai angedeutet, dass sein Ministerium ein Teil-Fahrverbot für die Stadt-Autobahn in Kiel vorschlagen werde.
Studie schließt Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr in Kiel aus
Anfang September hatte der Seehafen Kiel eine Studie präsentiert, die einen Zusammenhang zwischen der Stickoxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring und den Schafstoffausstoß der Schiffe im Hafen ausschließt. Das Umweltministerium hatte keinerlei Zweifel an der Seriosität des Gutachtens geäußert und betont, in die Arbeit eingebunden worden zu sein.
Stadt Kiel und Land Schleswig-Holstein haben keine Zweifel an der Position der Messstation
Albrecht und Kämpfer bekräftigen, dass der Standort der Messstation am Theodor-Heuss-Ring die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt. Der "Messeinlass" ist in einer Höhe von 1,53 Metern montiert und "angesichts der in dieser Höhe beginnenden Anwohnerfenster auch in der Sache begründet".
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