Ein Sprecher der Kieler Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag eine Prüfung, ob gegen die Zeugin ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung eingeleitet werde. Dies berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Die Zeugin hatte angedeutet, dass Böken einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen sei.
Die damals 18-Jährige war in der Nacht zum 4. September 2008 während einer Ausbildungsfahrt des Segelschulschiffs der Marine bei einer Wache über Bord gegangen. Die Todesumstände blieben ungeklärt. Die ursprünglichen Ermittlungen wurden 2009 eingestellt.
Kein Tötungsdelikt?
Im Juni nahm die Staatsanwaltschaft das Todesermittlungsverfahren wieder auf. Grund war die Aussage der Zeugin. Diese beruhten laut der Behörde im Wesentlichen auf Hörensagen. Die Zeugin sei im Jahr 2008 bei der Bundeswehr gewesen, habe aber weder zur Marine noch zur Besatzung der "Gorch Fock" gehört.
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Die Kieler Staatsanwaltschaft stellte ihre neuerlichen Ermittlungen im November wieder ein. "Wir glauben den Angaben einer Zeugin nicht", hatte der Kieler Oberstaatsanwalt Michael Bimler erklärt. Sollte die Zeugin vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, komme insbesondere der Straftatbestand einer falschen Verdächtigung in Frage, ergänzte Bimler am Freitag. Für die Anklagebehörde gibt es weiterhin keine ausreichenden Anzeichen für ein Tötungsdelikt.
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Von dpa/RND