Wie die Stadt am Sonntag mitteilte, gilt die Maskenpflicht zum einen im Bereich Hauptbahnhof mit Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße (einschließlich Bushaltestellen), Bahnhofsplatz, Platz der Kieler Matrosen, Hörnbrücke und Am Germaniahafen in Verlängerung der Hörnbrücke (täglich 0 bis 24 Uhr), zum anderen in der Holstenstraße mit Holstenplatz, Altem Markt und Dänischer Straße sowie am Dreiecksplatz und Holtenauer Straße zwischen Dreiecksplatz und Esmarchstraße (jeweils montags bis sonnabends von 10 bis 20 Uhr). Im gleichen Zeitraum gilt dies auch in der Elisabethstraße im Stadtteil Gaarden zwischen Norddeutscher Straße und Karlstal mit Alfons-Jonas-Platz und Vinetaplatz.
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Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, teilte die Stadt Kiel am Sonntag mit.