In dem vom Rat noch nicht beschlossenen Kriterienkatalog bleiben trotz seines Umfangs Interpretationsspielräume mit Konfliktpotenzial weiter bestehen – beispielsweise mit Blick auf das Ex-Hindenburgufer.
So sind Umbenennungen von Straßen künftig grundsätzlich zwar „zu vermeiden, da sie zu Unannehmlichkeiten und Belastungen von Anliegern führen“. Auf den Erhalt historischer Straßennahmen sei „besonders zu achten“.
Wann die Stadt doch umbenennen darf
Andererseits steht ein paar Seiten weiter, wann auch eine Straßenbenennung nach einer bedeutsamen Person wieder entfernt werden soll: Nämlich dann, wenn sich aufgrund eines „gewandelten Geschichtsbildes oder neuer Forschungsergebnisse die Bedeutung der Person, Institution, Stätte oder des Ereignisses so veränderten, dass eine herausgehobene Ehrung oder Würdigung ... nicht gerechtfertigt werden kann“.
Die Namensentfernung gelte auch für Personen, die durch eine „ungleichwertigkeitsideologische oder militant-autoritäre Handlung oder Haltung zu Volksverhetzung, Gewaltbereitschaft oder der Verhinderung demokratischer Ordnung beigetragen“ hätten.
Vor der Entscheidung prüft eine Kommission
Die Prüfung und Abwägung solcher Kriterien wird laut Konzept zunächst einer Kommission übertragen, die dem Kulturausschuss eine „Handlungsempfehlung“ zum Beschluss vorlegt. Der Kommission gehören unter anderem Vertreter des Kulturdezernats, des Kulturamtes, der beiden städtischen Museen, des Stadtarchivs sowie des Bauordnungsamtes an.
Weitere Konzept-Elemente: Straßen sollen nur in begründeten Einzelfällen nach historisch bedeutsamen Personen der Kieler Zeitgeschichte benannt werden. Ihre Würdigung erfolge künftig vor allem an Gebäuden durch einheitlich gestaltete „Kieler Gedenktafeln“.
Bürger sollen Namens-Vorschläge machen
Stelen sind der Erinnerung an Institutionen, Stätten oder bedeutende Ereignisse vorbehalten. Vorschläge zu allen Formen „Historischer Stadtmarkierungen“ wünscht sich die Stadt ausdrücklich von ihren Bürgern. Dafür entwickle die Verwaltung ein Formular, auf dem der Ehrungsvorschlag begründet und der Verfahrensweg des Vorschlags erläutert wird.
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