Das erst vier Wochen alte Mädchen erleidet ein kaum vorstellbares Martyrium. Als Einsatzkräfte das Baby am 27. April 2018 in der Wohnung des Vaters in Hassee entdecken, stockt ihnen der Atem. Sie und die Mutter müssen von einem Kriseninterventionsteam betreut werden.
Von Dienstag an muss sich der Vater vor dem Kieler Landgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mord.
Die wenigen Details zur Tat, die die Anklagebehörde vorab nennt, lösen tiefen Schrecken, Fassungslosigkeit und blankes Entsetzen aus: Der Angeklagte verging sich demnach zunächst in sexueller Weise an seiner Tochter, dann schlug er den schutzlosen Säugling mehrfach mit dem Kopf gegen die Wand. Das Kind starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten wird geprüft
Insgesamt neun Tage will die Jugendstrafkammer verhandeln, um das entsetzliche Verbrechen aufzuklären, teilten Staatsanwaltschaft und Gerichtspressestelle am Mittwoch mit. Zum Prozessauftakt sind bereits sieben Zeugen geladen, darunter Einsatzkräfte.
Laut Anklage war der Angeklagte zur Tatzeit nicht nur deutlich alkoholisiert, sondern stand auch unter psychoaktiven Drogen. Die Kammer will deswegen prüfen, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt oder sogar aufgehoben war. Ein psychiatrischer Gutachter werde an der Hauptverhandlung teilnehmen. Er soll die Kammer auch beraten, ob eine Unterbringung des jungen Mannes erforderlich ist.
Verfahren wird wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden
Angesichts des Alters des jungen Vaters und der Schutzbedürftigkeit seiner Persönlichkeitsrechte und auch der der Mutter wird das Verfahren voraussichtlich weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Damit soll auch eine Stigmatisierung des Heranwachsenden verhindert werden. Entsprechende Anträge der Verteidigung werden erwartet und dürften auch die Zustimmung der Nebenklage, der Staatsanwältin und der Kammer finden.
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Von RND/dpa