Der Angeklagte schlug und würgte demnach sein Opfer Anfang September 2017 in einer Gemeinschaftswohnung mehrerer polnischer Arbeiter in Neumünster. Der 46-Jährige erstickte.
Dem Verbrechen gingen nach Angaben der Anklage ein Streit und ein Trinkgelage voraus. Das und der Schlafmangel nach einer gemeinsamen Nachtschicht hätten die Schuldfähigkeit des Angeklagten und das Strafmaß gemindert, sagte die Staatsanwältin.
Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe deutlich unter fünf Jahren. Die Tat bedeute auch für die Familie seines Mandanten eine Tragödie. Die Vertreter der Nebenklage stellten keinen konkreten Strafantrag. Nach ihrer Auffassung hörte das Schwurgericht nicht genügend Zeugen zur Aufklärung der Tat. Die gezeigte Reue des 43-Jährigen hielten sie für unglaubwürdig. Der verheiratete Familienvater hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden und sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt.
Von lno