Unter dem Motto „Überall Polizei – Nirgendwo Gerechtigkeit! Nein zum neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein!“ haben sich für den Protest Aktionsgruppen aus Schleswig-Holstein zusammengeschlossen.
Dazu zählen die Seebrücke Kiel und ABC Flensburg, umweltpolitische Gruppen wie Fridays For Future und TKKG, Sportverbände wie der Rote Stern Flensburg und anti-rassistische Initiativen wie KOA, KOP und NARA.
Demo durch die Kieler City
Der Demonstrationszug führt um 14 Uhr vom Hauptbahnhof über Ziegelteich zur Zwischenkundgebung am Bootshafen und dann über Rathausplatz zum Exer. Dort ist eine Abschlusskundgebung geplant.
Der Gesetzesentwurf für das neue Landesverwaltungsgesetz sieht erweiterte Befugnisse für die Polizei vor – unter anderem regelt es den gezielten tödlichen Schuss (Finalen Rettungsschuss) als letzte Eingriffsmöglichkeit.
Kinder als Selbstmord-Attentäter?
Auch auf Kinder soll künftig in Schleswig-Holstein geschossen werden dürfen. Die Landesregierung begründet die Änderungen mit einer geänderten Bedrohungslage durch Terroristen: Dadurch bestehe die Gefahr, dass selbst Kinder als Selbstmord-Attentäter eingesetzt werden könnten. Auch Elekroschockpistolen (Taser) soll die Polizei künftig als Waffe einsetzen können.
Das Bündnis befürchtet durch das Gesetz die Einschränkung von Freiheitsrechten. So soll die Polizei Aufenthaltsgebote aussprechen können. Für das Bündnis ermöglicht das eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ohne richterlichen Beschluss.
Racial profiling befürchtet
Ebenfalls ermöglicht werden sollen anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenzregionen und auf Transitstrecken. Das Bündnis gegen das Polizeigesetz fürchtet dadurch eine "Ausweitung von racial profiling": So wird das Agieren der Polizei genannt, wenn es allein aufgrund bestimmten äußerlichen Merkmalen einer Person wie ihrer Hautfarbe basiert.
Geklärt werden sollen auch der Einsatz von verdeckten Ermittlern in der Prävention und von GPS zur Observation. Wer seine Dienstleistungen in Gerichten und Staatsanwaltschaften anbietet, soll auf Zuverlässigkeit geprüft werden. Bisher galt das nur für das Personal der Anbieter.
Scheinbarer Gewinn an Sicherheit
Für Lisa Klingel, Pressesprecherin für den Zusammenschlusses, ist der Gesetzesentwurf keine angemessene Antwort auf reale Entwicklungen, weil die Kriminalität in Schleswig-Holstein gesunken sei oder stagniert hat. Für sie bedeutet „die Ausweitung polizeilicher Befugnisse weit ins Vorfeld eventueller Straftaten einen massiven Verlust an Freiheitsrechten für einen nur scheinbaren Gewinn an Sicherheit".
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für das Polizeigesetz bereits gebilligt. Am 4. November soll die Anhörung im Landtag folgen.