Zuvor sollen noch Gutachten eines Rechtsmediziners und eines Verkehrssachverständigen gehört werden. In dem Verfahren muss sich ein 48-jähriger Autofahrer verantworten, der im Dezember 2015 an einer Fußgänger-Überquerung einen Radfahrer überfahren haben soll. Der Angeklagte soll statt der erlaubten Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern bis zu doppelt so schnell gefahren sein. Das Opfer starb noch an der Unfallstelle.
Das Kieler Amtsgericht hatte den Autofahrer im Mai 2017 in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dagegen legten die Witwe des 49-jährigen Opfers und die Staatsanwaltschaft Berufung ein, über die jetzt das Landgericht verhandelt.
Von RND/dpa