Im Prozess um Rechtsbeugung gegen eine Kieler Staatsanwältin im Zusammenhang mit dem Notverkauf beschlagnahmter Tiere haben zwei Zeuginnen das Verhalten der Juristin als bedrohlich und aggressiv geschildert.
Nach der Beschlagnahme zweier anatolischer Hütehunde ihres Vereins auf einem Schäferhof in Hartenholm im Kreis Segeberg sei ihre Forderung nach Rückgabe der Tiere in „einer Tirade von Aggression und verbalen Angriffen“ der Staatsanwältin untergegangen, sagte die Vorsitzende eines Herdenschutzhund-Services am Dienstag vor dem Kieler Landgericht.
„Kein Vertrauen mehr in die Justiz“
Der Verein habe der Hofbetreiberin die Hunde kostenlos zur Ausbildung für ein Pilotprojekt überlassen, sagte die Zeugin. Als sie die Rückgabe ihrer Tiere gefordert habe, habe die 44-jährige Angeklagte gedroht, gegen sie strafrechtliche Ermittlungen wegen Strafvereitelung einzuleiten. Der angebliche Eigentumsnachweis für die Tiere sei Fake, sie werde ihre Hunde in hundert Jahren nicht wiedersehen, soll die Juristin gesagt haben.
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„Ich war plötzlich Täter“, sagte die Zeugin. Sie habe „kein Vertrauen mehr in die Justiz und alles, was eine schwarze Robe darstellt“. Dass die Betreiberin des Hofes mit einem Schafhaltungsverbot belegt war, wusste die Zeugin nach eigener Aussage nicht. Ihre damalige Anwältin sagte, vor der Notveräußerung der Hunde sei ihrer Mandantin kein rechtliches Gehör gewährt worden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie Eingaben an das Justizministerium seien im Sande verlaufen. Auch sie schilderte das Verhalten der Juristin am Telefon als hoch aggressiv und „unglaublich“. In 42 Berufsjahren habe sie so etwas nicht erlebt.
36 Verhandlungstage angesetzt
Die beiden Hunde waren auf dem Schäferhof im März 2012 wegen des Verdachts auf Tierschutzverstöße mit anderen Hütehunden, Schafen, Rindern und weiteren Tieren beschlagnahmt worden. Die Angeklagte muss sich seit Anfang Oktober wegen zehn Fällen von Rechtsbeugung zwischen 2011 und 2014 verantworten.
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Die vom Dienst suspendierte Beamtin gestand zu Prozessbeginn Fehler ein, bestritt aber Rechtsbeugung. Das Gericht terminierte 36 Verhandlungstage bis Ende März 2020.
Von RND/dpa