Auch Mauersegler und Haussperlinge gehören zu den Gebäudebrütern. "Leider werden an vielen Häusern noch immer illegal Schwalbennester abgeschlagen und Netze oder andere Vergrämungsmaßnahmen installiert", bedauert Anja Rolf. Die Folge: Schwalben ziehen immer weniger Nachwuchs auf.
Die Naturschützerin möchte dem drohenden Artenschwund entgegenwirken: "Die Eigentümergemeinschaft und die Hausverwaltung vom Bleicherhof haben uns das Anbringen von vier Doppelnisthilfen genehmigt". Diese werden über dem wilden Wein montiert, so dass der Kot in das Laub fällt.
Am Bleicherhof nisten sogar zwei Schwalbenarten – unter dem Dachüberstand Mehlschwalben und in der Tiefgarage ein Rauchschwalben-Pärchen. Darüber hinaus wurden im Innenhof in den vergangenen Jahren vier Mauersegler-Kästen angebracht. Unter dem Dach nisten Haussperlinge, die auch im Efeu am benachbarten Rathaus Unterschlupf gefunden haben.
Niststätten von Gebäudebrütern sind geschützt
Niststätten und Quartiere von Gebäudebrütern wie Schwalben, Sperlinge und Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das heißt: Die Nester und Quartiere dürfen ganzjährig weder beseitigt noch beschädigt oder unzugänglich gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur bei "gesellschaftlich wichtigen Belangen" wie Bauvorhaben. Dann muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Eine mögliche Befreiung ist in der Regel mit Auflagen wie Ersatznisthilfen verbunden. Da auch einige der Tiere selbst, wie die Fledermäuse, geschützt sind, sollte bereits vor der Bauplanungsphase ein biologisches Fachgutachten eingeholt werden.
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