Das Landesverfassungsgericht in Schleswig verkündet am kommenden Montag (12.00 Uhr) sein Urteil über eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn im Zusammenhang mit der festen Fehmarnbeltquerung. Dies teilte das Gericht am Montag mit.
In dem Verfahren wendet sich die Kommune gegen eine landesgesetzliche Erweiterung behördlicher Zuständigkeiten für den Bereich der geplanten Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Rødby in Dänemark. Für Fehmarn (Kreis Ostholstein) bedeutet das, dass die freiwillige Feuerwehr in der Bauphase und später beim Betrieb der Querung auf deutscher Seite für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und zur Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen zuständig sein wird.
Stadt Fehmarn: Gesetz ist verfassungswidrig
Die Stadt Fehmarn rechnet mit jährlich rund drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten und sieht sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Gesetz sei sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig. Die Landesregierung verteidigte die gesetzliche Regelung.
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Das Gericht wird unter anderem darüber entscheiden, ob das Land die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Zuständigkeitserweiterung hatte. Ferner ist darüber zu befinden, ob die angegriffene Regelung mit den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung zu vereinbaren ist.
Von RND/dpa