Die Beamten ließen den Autobesitzer mehrfach ausrufen. Da sich der "Tierfreund" nicht meldete, schlugen die Polizisten die hintere Scheibe des Fahrzeugs ein, das im Parkhaus stand, und befreiten das Tier. Der Hund wurde auf dem Revier versorgt, bis der Halter eintraf und sein Tier wieder in Empfang nahm.
Die Polizei ermittelt nun nach Angaben eines Sprechers wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz gegen den Hundehalter. Das Auto kann für einen Hund zur tödlichen Falle werden. Die Polizei sagt: Wer sein Tier bei Hitze im geschlossenen Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Den Wagen im Schatten abzustellen und ein offener Fensterschlitz reichen nicht aus.
Von KN