Im August 2017 entdeckten Polizeibeamte eher beiläufig die Plantage im Garten des Angeklagten, der in der Probstei lebt. Sie besuchten ihn in einer ganz anderen Angelegenheit. Es war Kommissar Zufall, der sie führte. Dazu fanden sie Setzkästen für die Anzucht von Setzlingen, Lampen, Verteiler und Filter. Wie sich vor dem Schöffengericht allerdings herausstellte, gehörte die Gerätschaft nicht zum Hanfanbau, sondern wahrscheinlich zu seinem benachbarten Gewerbebetrieb. Die Cannabispflanzen gediehen im Garten nur unter freien Himmel und nicht unter künstlicher Wärmelampe. Verkümmert wegen schlechter Pflege, klein und zum Teil vertrocknet – so fand die Polizei das Drogenanbaubeet vor.
Cannabis für den Eigenbedarf
Der 27-Jährige räumte bereits vor der Polizei sofort die Tat ein und ließ vor Gericht seinen Anwalt das Geständnis wiederholen. Seit sehr früher Jugend griff er schon zu Zigaretten. Mit 15 will er zum ersten Mal auch Marihuana geraucht haben. Der Cannabisanbau habe nur zum Eigenbedarf gedient.
"Eins hinter die Löffel"
Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Begründung auch von einem „milden Urteil“, mit dem der Angeklagte nach Hause gehen durfte. Er ermahnte ihn zu einer Änderung seines Lebenswandels. Er solle seinen Hintern hochbekommen und Vorbild für sein Kind sein. „Wenn ich Sie das nächste Mal in gleicher Sache hier sehe, dann kriegen sie richtig eins hinter die Löffel.“