Das ist das Resultat der Änderung der Amtsordnung, die bereits 2016 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossen wurde und die ab 1. Juni greift. Im Bordesholmer Amtsausschuss ist die Anzahl der Sitze (je angefangene 1000 Einwohner einer) in den kommenden fünf Jahren mit 24 gleich geblieben – Bordesholm hat acht Vertreter, Wattenbek drei, Brügge zwei und die anderen elf Kommunen jeweils einen. Bisher gab es 24 gleichberechtigte Vertreter.
Bordesholms Bürgermeister hat neun Stimmen
Das ist nun Geschichte. Je angefangene 250 Einwohner erhält ein Ort eine Stimme. Bei der Berechnung entstehende Nachkommastellen werden addiert und dann dem Bürgermeister zugerechnet. Das führt dazu, dass es insgesamt 63 Stimmen im neuen Gremium gibt: Bordesholm verfügt über 30 - Bürgermeister Ronald Büssow hat neun (violette Karte), die sieben anderen Mitglieder aus der Gemeinde haben jeweils drei (gelbe Karte) Stimmen. Die drei Wattenbeker Mitglieder haben jeweils vier (ocker) Stimmen. Die zwei Brügger Vertreter haben fünf Stimmen, Mühbrooker drei, Schmalstede, Negenharrie und Groß Buchwald jeweils zwei und der Rest der Kommunen wie bisher eine (hellgrün).
Größter Ort hat nicht die Mehrheit im Amtsausschuss
Der Gesetzgeber wollte mit der Veränderung auch erreichen, dass die Gemeinde mit den meisten Einwohnern in einem Amt auch die Mehrheit im Amtsausschuss bekommt. „Das hat man aber in unserem Fall nicht erreicht. Die Gemeinde Bordesholm hat mit 7450 Einwohnern mehr als die Hälfte, im Amtsausschuss aber nur 30 der 63 Stimmen“, so Amtsdirektor Heinrich Lembrecht. Die Auszählungen werden bei strittigen Themen länger dauern, da man genau auf die Stimmenzahl achten muss. Lembrecht sieht das allerdings nicht als so problematisch an.