Hubert Hepp von der Unabhängigen Wählergemeinschaft, wohnt direkt an der Kieler Straße und ärgert sich seit Jahren über die stetig steigende Zahl der Plakate, die zum Teil übereinander an Bäumen und Lichtmasten befestigt wurden. Für einen Erholungsort sei das unangemessen, zudem werde das Sichtfeld für Verkehrsteilnehmer, die aus Nebenstraßen auf die Durchgangsstraße einfahren wollen, eingeschränkt, argumentierte er.
Vier Wochen dürfen Plakate stehen bleiben
Die nun beschlossene Satzung reduziert die Anzahl der Plakate je Veranstaltung von sechs auf vier, schließt „Türmchen-Bildung“ aus und verbietet Bäume als Werbeträger. Zudem wird die Verweildauer eines Plakats auf vier Wochen beschränkt. Zudem müssen die Agenturen, die die Plakate aufstellen lassen, auch für die Entsorgung ihres Mülls sorgen. „Es kann nicht angehen, dass die Drähte nur durchgeknipst und dann im Gras liegen gelassen werden“, so Bürgermeister Ronald Büssow.
Viele Befestigungsdrähte bleiben zurück
Der Kieler-Straße-Anlieger Volker Reymann hatte vor Monaten mal gesammelt und in einer Sitzung den Kommunalpolitikern ein Sammelsurium von Drahtmüll auf den Tisch gelegt. „Das ist für Menschen und Tiere eine Gefährdung. Da müssen wir auch stärker hinterher sein“, so Büssow. Die Satzung hält er für sinnvoll und zeitgemäß.
Im Jahr 2018 sind beim Amt Bordesholm insgesamt 116 Anträge für Plakatierungen gestellt worden. 20 Euro Gebühr sind je Antrag fällig. „Allerdings beantragen die Agenturen in einem Antrag gleich mehrere Veranstaltungen mit, so dass die Gesamtzahl der Werbungen mindestens doppelt so hoch sein dürfte“, betonte Ordnungsamtsleiter Sven Ingwersen.
Satzung gilt nur innerhalb der Orts
Ob mit dieser Satzung allerdings die Flut der Werbeplakate an der gesamten Landesstraße eingedämmt werden, stellte er etwas in Frage. Die Satzung gelte nur innerhalb der Ortsdurchfahrt, die durch die Grenzesteine markiert werden. Ab dem Tensfeldt-Hof in Richtung Neumünster sei der Landesbetrieb für Verkehr zuständig – und in diesem Bereich hängen in der Regel die meisten Veranstaltungsplakaten.
Vereine und Verbände müssen keinen Antrag stellen
Örtliche Vereine und Verbände sowie Kirchengemeinden müssen Plakatierungen übrigens nicht mehr beim Ordnungsamt anmelden. Laut der neuen Satzung sind sie davon befreit. Wahlwerbung darf in Bordesholm nur auf den dafür vorgesehenen Stellwänden platziert werden. Bis zum 12. April werden für die Europawahl insgesamt acht große Holzwände aufgestellt. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass dieses Angebot bis sechs Wochen vor der Wahl gemacht werden muss.