"Alle Rendsburgerinnen und Rendsburger werden gebeten, auch im privaten Bereich möglichst auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu verzichten oder den Gebrauch stark einzuschränken", teilte die Stadt mit und warnt: "Feuerwerke sind mit erheblichen Emissionen von krebserregendem Feinstaub sowie toxischen Gasen und Chemikalien verbunden. Sie verursachen Lärm, hinterlassen nicht unerhebliche Müllberge und belasten die Luft mit Schadstoffen."
Der Lärm erschrecke und gefährde Haus- und Wildtiere. Auch auf ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Feuerwerk und die aktuelle Corona-Verordnung weist die Stadt Rendsburg hin: Dieses ist verbunden mit dem Verbot der Verwendung von Feuerwerkskörpern auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf sonstigen Flächen, auf denen mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist.
Feuerwerk an Silvester: Hier darf es nicht gezündet werden
Darüber hinaus ist bereits gesetzlich geregelt, dass pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel reetgedeckte Gebäuden, abgebrannt werden dürfen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde werde per Allgemeinverfügung darauf hinweisen, für welche Bereiche ein aktuelles Verbot zum Jahreswechsel 2020/2021 ausgesprochen wird.