"Es gilt ab sofort ein vorsorgliches Abkochgebot", heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke Quickborn. Zum Versorgungsnetz gehören die Ortschaften Bevern, Bullenkuhlen, Hemdingen, Bilsen, Alveslohe, Heede, Langeln, Seeth-Ekholt, Ellerhoop und Ellerau.
Vorsorgliche Maßnahme
In enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde werden die Kunden gebeten, unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes zu befolgen. "Es handelt sich hierbei um eine vorsorgliche Maßnahme, die Ihrer Sicherheit dient", erklärten die Stadtwerke Quickborn. Leitungswasser soll nur abgekocht getrunken werden. "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen", lautet die Aufforderung.
Stilles Wasser aus dem Handel als Alternative
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wundensoll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser genutzt werden. "Alternativ können Sie für diese Zwecke auch stilles Wasser aus dem Handel benutzen." Für die Toilettenspülung und andere Zwecke dürfe das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden. "Wir arbeiten intensiv daran, dass diese Mängel schnellstmöglich behoben werden."
Servicetelefon für Kunden
Nähere Informationen finden Kunden der Stadtwerke Quickborn auf der Internetseite des Unternehmens. Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz sollen Kunden sich an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, Telefon 04121/45022275 wenden.
Weitere Nachrichten aus dem Kreis Segeberg lesen Sie hier.