Die Gemeindevertretung hatte sich in Rickerts Gasthof mit elf zu drei Stimmen ein Bürgerbegehren nicht zu eigen gemacht, das die Maximalhöhe bei 150 Meter lassen will.
Beantworten sollen die Bürger: „Sind sie dafür, dass sich die Gemeinde an die ehemals im städtebaulichen Vertrag festgelegten Höhe der Windkraftanlagen von 150 Meter hält und nicht verändert?“
Pro und Contra: Drei kleine oder zwei große Anlagen
So hoch hatte die WKN ursprünglich drei Masten bauen wollen. Doch die wollte das Land nicht alle genehmigen. Daraufhin plante WKN um, will nur noch zwei Masten, aber 175 Meter hoch bauen. Das lehnt aber die Wählergemeinschaft LGN ab, die drei der elf Gemeindevertreter stellt. Sie hatte in der Gemeindevertretung beantragt, das Bürgerbegehren zu unterstützten. „Die gewünschte Planänderung bedeutet, dass sie nicht zu einer geringeren Belastung der Groß Niendorfer, sondern zu einer größeren führt. Das kann nicht sein“, sagte Dirk Dombrowski, LGN-Fraktionssprecher und Mitinitiator des Bürgerbegehrens. Die Gesamtrotorfläche der zwei höheren Räder sei wesentlich größer als bei drei kleineren.
Für die drei anderen Fraktionen AWGN, GNUW und AKPV entgegnete Christel Fahrenkrog (AWGN): „Wir möchten die Nutzung von alternativen Energien mit den Windkraftanlagen ermöglichen. Der Standort der zwei höheren Windkraftanlagen wäre 1000 Meter und nicht mehr 800 Meter von der Bebauung entfernt.“ Damit würde auch der Schattenschlag der Windräder verringert. Und es seien zwei und nicht mehr drei Anlagen.
Mehrheit allein reicht nicht
Beide Stellungnahmen werden den Bürgern zusammen mit den Unterlagen zur Abstimmung zugeschickt.
Der Entscheid ist angenommen, wenn die Mehrheit dafür stimmt und sie mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.