Womöglich wusste der Senior, der selbst langjähriger Polizeibeamter in Bad Segeberg und Umgebung gewesen ist, aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht, was er tat: „Wir haben Anhaltspunkte, dass der Mann an Demenz erkrankt ist“, sagt der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler auf SZ-Nachfrage.
Zur Tatzeit war das Opfer arg- und wehrlos
Nach ersten Ermittlungen soll das 79-jährige Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs in den frühen Morgenstunden am Freitag geschlafen haben, schildert Bieler. Das bedeutet, die Frau war zur Tatzeit arg- und wehrlos, dies erfüllt das Mordmerkmal der Heimtücke. Entsprechend ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen Mordes gegen den Verdächtigen.
Weitere Angaben zum Tathergang, zur Mordwaffe und über Einlassungen, die der Verdächtige in den Vernehmungen bisher gemacht hat, wollte die Staatsanwaltschaft bisher nicht machen.
Ob der Ehemann der Getöteten tatsächlich an einer Demenzerkrankung leidet und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war oder zumindest stark schuldeingeschränkt gewesen ist, müssen nun medizinische Tests klären, erklärt Bieler das weitere Ermittlungsverfahren. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch keinen Haftbefehl beantragt am Wochenende. Stattdessen wurde beim Amtsgericht Kiel ein Unterbringungsbefehl beantragt und genehmigt für den 78-Jährigen, der sich nun für die nötigen Untersuchungen in einer Fachklinik aufhält.
Psychische Untersuchung sollen Schuldfähigkeit klären
Vom Ergebnis der medizinischen Tests hängt nun ab, ob gegen den Groß Rönnauer Mordanklage erhoben werden kann oder nicht. „Wenn er schuldunfähig ist, kann er für die Tat nicht bestraft werden“, führt Oberstaatsanwalt Bieler aus. Gleichwohl könne dann aber ein Sicherungsverfahren eingeleitet werden. Dann werde der Fall zwar trotzdem vor einem Schwurgericht als Mord verhandelt, dann aber geht es um eine Unterbringung in der Psychiatrie.
Von Nadine Materne