Krisentreffen der Bürgermeister
Am Donnerstag ruderte das Amt Bornhöved teilweise zurück. Die Badestege, so ein Amtsmitarbeiter, könnten wieder freigegeben werden. Näheres wollten die Bürgermeister der Seeanliegergemeinden am Freitag erörtern.
Das Amt hat sich mit der Teilentwarnung auf angeblich neue Hinweise des Versicherers, des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA), bezogen.
Versicherer erklärt sich für nicht zuständig
Doch auf SZ-Anfrage spielt Dr. Mathias Banck, Geschäftsführer des KSA in Schleswig-Holstein, den Ball an die Kommunen zurück. Bei Schadensfällen werde die Versicherung einspringen. „Dafür sind wir ja da.“ Die rechtlichen Fragen müssten die Kommunen aber selbst klären, etwa mit dem TÜV oder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen sprechen.
Banck wundert die Aufregung. „In 30 Jahren hatte ich diesbezüglich nicht einen Schadensfall.“
Bundesgerichtshof hatte Stein ins Wasser geworfen
Anlass für die Umtriebe der Kommunen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes von Ende 2017 zu einem Badeunfall in einem kommunalen Freibad. Demnach muss eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb gut überwachen. Es gebe eine „Schutzpflicht der Schwimmaufsicht.“
Eine andere Gliederung des Versicherers KSA, die für die ostdeutschen Bundesländer zuständig ist, hatte daraufhin Vorgaben entwickelt. „Sofern eine Kommune keine Aufsicht stellen kann oder möchte, bleibt nur der Verzicht auf solche Vorrichtungen beziehungsweise die Entfernung.“ Gemeint sind Anlagen wie Stege und Badeinseln.
Jetzt auch Spielplätze bewachen?
Segebergs Kreispräsident Claus-Peter Dieck verfolgt die Debatte mit Stirnrunzeln. Kommunen können nicht alle Gefahren ausschließen. Die Bürger seien eigenverantwortlich. „Sollen wir jetzt auch eine Aufsicht über Spielplätze einrichten?“
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