Die Entscheidung, ob so jemand die Quarantäne in der geschlossenen Einrichtung verbringen muss, liege beim Gesundheitsamt, bedürfe aber einer gerichtlichen Anordnung.
Quelle: Ulf Dahl
Anzeige
Ob es überhaupt soweit kommt, ist fraglich. Denn die Fälle konsequenter Quarantäne-Verweigerer sind selten.
Quelle: Ulf Dahl
Anzeige
Der Kreis Segeberg betreibt die Absonderungseinrichtung für alle Partner. „Sie ist zum 1. Februar betriebsbereit“, so Sönke Schulz.