Das ist eine Hürde, die viele Menschen nicht überspringen wollen oder können. Es wäre anmaßend, dies zu verurteilen.
Doch das Recht auf Verdrängen wird bei uns in einem Ausmaß geschützt, das nicht mehr zu rechtfertigen ist. Mit dem neuen Niedrigstand von 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner gehört Deutschland zu den Ländern mit der geringsten Zahl an hirntoten Organspendern in Europa. Jahr für Jahr bröckelt die Spendenbereitschaft ab, und das, obwohl eine Mehrheit der Organspende positiv gegenübersteht. Das derzeit praktizierte System lädt zum Wegducken ein und ist gescheitert – das sollten wir uns endlich eingestehen.
Mit einer „verpflichtenden Entscheidungslösung“ bringt Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg einen Vorschlag auf den Tisch, der ein guter Kompromiss sein kann zwischen dem jetzigen Verfahren und der rigorosen Widerspruchsregelung. Ja, der Druck, sich mit dem Thema zu beschäftigen, würde steigen. Doch es geht um Menschenleben: Da ist es nicht zuviel verlangt, beim Antrag für den neuen Personalausweis oder Führerschein ein Kreuz zu machen. Wer Zweifel hat, sagt eben Nein. Das wäre ehrlich – auch sich selbst gegenüber.