Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts bestätigte am Mittwoch den Erlass der Verfügung. Der Wirt darf seinen Laden nicht mehr so nennen und auch keine Werbung unter diesem Namen in sozialen Medien betreiben. Zuvor hatten Hamburger Medien darüber berichtet.
Auch die Band schrieb auf ihrem Facebook-Account über den Fall. „Gleichzeitig amüsiert und erschrocken“ habe man den Betreiber gefragt, „wie er denn auf solch unzulässiges und übergriffiges Tun komme“. Letztlich sei nur der Rechtsweg per Einstweiliger Verfügung geblieben. „Klarzustellen bleibt, dass wir dem jungen Geschäft jeden Erfolg wünschen. Nur bitte: ohne uns dabei namentlich zu vereinnahmen“, teilte die Band mit.
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Von RND/dpa