«Bei solchen Einfuhren vom illegalen Feuerwerkskörpern wird stets ein Strafverfahren eingeleitet», sagte Oliver Bachmann. Die Fälle würden nun vom Zollfahndungsamt Hamburg weiterverfolgt.
Bachmann warnte vor illegalen Böllern. «Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.» Zugelassenes Feuerwerk erkenne man an der CE-Kennzeichnung. «Fehlt die Kennzeichnung, ist die Einfuhr verboten und strafbar.»
Von RND/dpa