Betroffen sind die Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Das Unternehmen hatte bereits vor einer Woche vor dem Verzehr des Produkts gewarnt – allerdings mit dem Haltbarkeitsdatum 08.03.2018. Dies galt für Teile Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens. Wegen neuer Erkenntnisse und „um jegliches Risiko für die Verbraucher auszuschließen“, sei die Rückrufaktion nun ausgeweitet worden. Der Rückruf betrifft demnach die Produkte mit beiden Haltbarkeitsdaten.
Um sich nicht zu verletzen, sollten Kunden den Blätterteig nicht essen, sondern zu Lidl zurückbringen, so das Unternehmen. Das Geld werde mit und ohne Kassenbon erstattet.
Von RND/dpa