Im Abschiebegewahrsam sollen Menschen, die nicht freiwillig ausreisen, zwischen ein und vier Tagen vor ihrer Abschiebung festgehalten werden können. Das gelte auch für nicht ausreisewillige Familien mit Kindern. Die Einrichtung bietet Platz für etwa 20 Menschen. Fünf der Plätze stehen Schleswig-Holstein zur Verfügung. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 die Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in normalen Gefängnissen untersagt. Die Planungen für die Einrichtung laufen seit Januar.
dpa