Im Meineid-Prozess gegen die frühere Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, hat die Staatsanwaltschaft in Dresden jetzt eine Geldstrafe gefordert. Frauke Petry habe sich des fahrlässigen Meineids schuldig gemacht, sagte eine Vertreterin der Anklagebehörde an diesem Freitag vor dem Landgericht in der sächsischen Landeshauptstadt.
Nach der Forderung der Staatsanwaltschaft soll die Landtagsabgeordnete insgesamt 10.500 Euro Geldstrafe zahlen.
Falsche Angaben über AfD-Gelder
Frauke Petry ist direkt nach der Bundestagswahl und dem Einzug der AfD ins Parlament überraschend aus der Partei ausgetreten und sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Reichstag. Ihre Anklage wegen vorsätzlichen Meineids in Dresden bezieht sich auf ihre Zeit als Landes- und Fraktionsvorsitzende der AfD in Sachsen.
Ihr wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Das wäre strafbar. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Kandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der Landtagswahl 2014.
Urteil soll am 2. April erfolgen
Vom Vorwurf, dass Frauke Petry das vorsätzlich getan habe, rückt die Staatsanwaltschaft laut ihrer neuen Erklärung nun ab. Dem Wahlprüfungsausschuss habe es an Neutralität und Zurückhaltung gefehlt, hieß es. Die Politikerin habe sich allerdings überschätzt und hätte sich in dem Ausschuss mehr bemühen müssen, ihr Gedächtnis anzustrengen.
Die Verteidigung hatte dem Gremium vorgeworfen, Petry zu einer Falschaussage verleitet zu haben. Ein Urteil in dem Prozess soll am 2. April gesprochen werden.
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Von dpa/RND