Gefangene hatten ausgesagt, der Beamte habe für einen Mitgefangenen ein bei einer Durchsuchung gefundenes Handy in die Anstalt geschmuggelt und dafür eine Gegenleistung erhalten. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Kiel im Oktober Ermittlungen gegen den Beamten eingeleitet. Der Besitz eines Mobiltelefons verstößt nach Angaben des Justizministeriums gegen die Ordnungsvorschriften der JVA, ist aber nicht strafbar.
dpa