Sayn-Wittgenstein sehe sich durch den Fraktionsausschluss in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten, so der Sprecher weiter.
Es sei das erste Mal, dass sich das Landesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren mit dem Ausschluss eines Parlamentariers aus seiner Fraktion befasse. Das Urteil werde bei der Verhandlung noch nicht gesprochen. Sayn-Wittgenstein könne, aber müsse nicht persönlich erscheinen. Mit dem Urteil sei in einigen Monaten zu rechnen. Die Entscheidung sei dann juristisch nicht mehr anfechtbar.
Sayn-Wittgenstein ist weiter Mitglied des Landtags
Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der mittlerweile auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Deshalb wurde Sayn-Wittgenstein am 4. Dezember 2018 aus der Fraktion in Kiel ausgeschlossen. Dem Landtag gehört sie aber weiter an. Die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichtete im Februar, Sayn-Wittgenstein sei Fördermitglied des rechtsextremen Vereins «Gedächtnisstätte» gewesen.
Sayn-Wittgenstein war Anfang Januar vom Landesvorsitz zurückgetreten, nachdem ihr der AfD-Bundesvorstand im Dezember die Ausübung des Amtes untersagt hatte. Der Bundesvorstand initiierte außerdem ein Parteiausschlussverfahren. Die Entscheidung steht noch aus.