Die Hessen wählen an diesem Sonntag nicht nur einen neuen Landtag. Sie stimmen zugleich auch über eine Verfassungsreform ab und können damit eine Kuriosität beseitigen: Die hessische Landesverfassung ist die einzige in Deutschland, in der noch die Todesstrafe steht, obwohl diese durch das Grundgesetz sowieso schon längst abgeschafft ist. Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung in Kraft gesetzt worden - vor dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz.
Insgesamt stehen 15 Änderungen der Landesverfassung zur Abstimmung. Unter anderem geht es auch um die Förderung des Ehrenamts, der Kultur und des Sports. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Kinderrechte sollen gestärkt werden. Das Alter für die Wählbarkeit in öffentliche Ämter könnte von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden.
Die Wähler in Hessen können einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Daher wird am Sonntagabend, wenn überhaupt, nur ein Zwischenergebnis vorliegen, der Landeswahlleiter rechnet erst für Montagabend oder Dienstag mit einem Ergebnis. In Hessen sind rund 4,4 Millionen Menschen wahlberechtigt.
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Von RND/dpa