Dies habe sich nach der Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt, auch wenn der Angeklagte die Tat bestreite, sagte der Staatsanwalt am Dienstag am Landgericht Flensburg. Sowohl Zeugenaussagen als auch harte Beweismitteln widerlegten die Aussagen des nicht vorbestraften Angeklagten.
Die Nebenklage schloss sich den Ausführungen an und forderte ebenfalls sieben Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von sechs Jahren. Das Motiv für die Tat ließ sich den Angaben zufolge nicht klären. Der Strafrahmen für Totschlag liegt zwischen 5 und 15 Jahren.
Frau verblutete nach Messerstichen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63-Jährigen vor, am 31. Juli 2019 in Jübek mehrfach mit einem Messer auf die junge Frau eingestochen und deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Einer der Stiche in den Rumpf verletzte demnach die Aorta und Lungenschlagader der Frau, wodurch sie verblutete.
Der Angeklagte ist mit dem Lebensgefährten der jungen Frau bekannt. Dieser war zur Tatzeit nicht anwesend. Das Urteil wird am Donnerstag, 14.30 Uhr verkündet.
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Von RND/dpa