Wie die Partei am Dienstag mitteilte, beschloss der Vorstand einstimmig, gegen das Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts Schleswig-Holstein vom Vortag Rechtsmittel einzulegen. Das Landesschiedsgericht in Kiel hatte am Montag den Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluss verworfen.
Der Bundesvorstand hatte den Ausschlussantrag damit begründet, Sayn-Wittgenstein habe einen rechtsextremistischen Verein unterstützt, der inzwischen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehe. Das Landesschiedsgericht habe nicht feststellen können, „dass sie dort Mitglied gewesen ist, beziehungsweise den Verein als Fördermitglied unterstützt hat“. Bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei Sayn-Wittgenstein „weiterhin als Mitglied der Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln“.
Sayn-Wittgenstein wäre 2017 fast Bundesvorsitzende geworden
Die Politikerin wird dem rechten Parteiflügel zugerechnet und wäre im Dezember 2017 fast AfD-Bundesvorsitzende geworden. Die 64-Jährige hatte 2014 für den Verein Gedächtnisstätte geworben, der vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextrem eingestuft wird.
Im Bericht von 2017 heißt es, unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründete Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat.
Sayn-Wittgenstein hatte erklärt, 2014 sei der Verein als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden. Ihre Aussagen zu dem Verein lägen Jahre zurück, sagte die Politikerin im Dezember. „Ich habe mich davon distanziert.“
29. April 2019: Parteiausschluss von Sayn-Wittgenstein aus AfD vorerst gescheitert
24. Februar 2019: Sayn-Wittgenstein förderte rechtsextremen Verein
22. Dezember 2018: Hat AfD-Fürstin Sayn-Wittgenstein den Holocaust geleugnet?
4. Dezember 2018: AfD-Fraktion wirft Sayn-Wittgenstein raus
RND/dpa