In den vergangenen Jahren blieb Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein fast ungenutzt. Dabei ist das Angebot vielfältig und reichlich vorhanden. Doch nicht einmal ein Prozent der Arbeitnehmer hat im vergangenen Jahr seinen rechtmäßigen Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung wahrgenommen, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Arbeitnehmer haben laut Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub innerhalb eines Jahres, beziehungsweise zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.
Mehrheit der beruflichen Schulungen läuft unternehmensintern
Nur 0,72 Prozent aller anspruchsberechtigten Schleswig-Holsteiner haben demnach im vergangenen Jahr Bildungsurlaub gemacht, wie das Arbeitsministerium berichtete. «Die geringe Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung kritisieren wir als DGB seit langem», sagte Ingo Schlüter vom Deutschen Gewerkschaftsbund Nord. Die höchste Inanspruchnahme seit mindestens neun Jahren habe es zuletzt 2015 mit gerade einmal 0,84 Prozent gegeben. «Grund hierfür dürfte die Tatsache sein, dass Beschäftigte vorrangig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die kein gesonderter Bildungsurlaub beantragt werden muss», erklärte Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP). Schlüter vom DGB Nord bestätigte, dass die Mehrheit der beruflichen Schulungen wohl unternehmensintern ablaufe.
Arbeitnehmer trauen sich offenbar nicht, den Anspruch wahrzunehmen
Derzeit gibt es laut Arbeitsministerium insgesamt 3170 anerkannte Veranstaltungen für die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Weiterbildung. Als hinderlichen Faktor sieht Schlüter mitunter die Tabuisierung des Bildungsurlaubs an. «Es herrscht in den Unternehmen ohne Betriebsrat und Tarif häufig eine Betriebs-'Unkultur', die dazu führt, dass man dem Arbeitgeber nicht auf Augenhöhe begegnet.» Viele Arbeitnehmer würden sich, aufgrund einer hohen Arbeitslast, nicht trauen ihren Anspruch wahrzunehmen.
Gewerkschaften wollen mehr Werbung für das Angebot
Gleichzeitig fordert Schlüter, Bildungsurlaub stärker zu bewerben, da häufig Unwissenheit über die bestehenden Möglichkeiten vorherrsche. Was viele nicht wüssten ist, dass sogar Auszubildende offiziell Anspruch auf die bezahlte Freistellung haben. Auch die Qualifizierung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist laut Gesetz als Bildungsfreistellung anerkannt. Auf Nachfrage erklärte das Arbeitsministerium, dass Werbemaßnahmen in Planung seien, um die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung zu erhöhen.
Von RND/dpa