Im Frühjahr 2016 sorgte die sogenannte WhatsAppAffäre an der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin für Schlagzeilen. „Hier ging es um die vertuschten Vorwürfe von Sexismus und Rassismus von Polizeianwärtern gegen Polizeianwärter, wobei die Verantwortlichen gleichwohl am 1. Juli in den Polizeidienst übernommen werden sollten“, berichtet Breyer.
Breyer wollte bei Vereidigung demonstrieren
Für den damaligen Landtagsabgeordneten der Piraten war dies ein nicht nachvollziehbarer Plan. „Zeitgleich zu der Ernennungsveranstaltung im Kieler Schloss hatte ich daher eine ,Demo gegen Sexismus und Rassismus in der Landespolizei’ von zehn Personen vor dem Veranstaltungsort angemeldet“, erinnert sich der 42-Jährige. Doch dazu kam es nicht mehr: Das damalige Innenministerium unter Führung von Stefan Studt (SPD) verschob die Ernennung der beschuldigten Polizeianwärter, Breyer sagte seine Demonstration ab.
Landespolizei speicherte Daten über Jahre
Dennoch hielt die Staatsschutz-Abteilung der Landespolizei die Speicherung der Daten weiterhin für notwendig – und zwar über Jahre. „Erst als ich aus grundsätzlichem Interesse erstmals im September 2018 beim Landeskriminalamt nachfragte, welche personenbezogenen Daten von mir in polizeilichen Informationssystemen gespeichert sind, erfuhr ich davon“, sagt der Politiker. Erst danach löschte die Landespolizei den Vorgang.
LKA ermittelte schon einmal
Für den Politiker bleibt ein ungutes Gefühl: „Da ich als Bürgerrechtler im Landtag damals die polizeiliche Überwachung in vielerlei Hinsicht kritisch begleitet habe, ist diese kriminalpolizeiliche Registrierung durch den Staatsschutz für mich besonders fragwürdig“, so Breyer, gegen den das LKA im Mai 2017 Ermittlungen aufgenommen hatte, weil er bei Twitter einen Artikel der Bild-Zeitung über den Diebstahl aus der Asservatenkammer des LKA verlinkt hatte. „In dem Bild-Foto einer verbotenen Rocker-Kutte sah man einen möglichen Verstoß gegen das Vereinsgesetz – und zwar durch mich“, berichtet der Parteipirat.
Polizei weist Vorwürfe zurück
Jürgen Börner vom Landespolizeiamt weist die Vorwürfe strikt zurück. Zwar könne die Behörde zum Fall Breyer aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen, grundsätzlich würden aber Demonstrations-Anmeldungen, die die Polizei durch die lokalen Ordnungsbehörden erreichen, zur Dokumentation – „egal, ob die Veranstaltung stattfindet oder nicht“ – für maximal zwei Jahre gespeichert. So sei es auch im Landesverwaltungsgesetz verankert. Dass im konkreten Fall die Daten des damaligen Abgeordneten auch nach zweieinhalb Jahren immer noch im Polizeisystem vorhanden gewesen sein, könne daran liegen, dass ein Begriff wie „Rassismus“ verwendet worden sei. Dadurch werde das „automatisierte Löschmonatorium“ verhindert.
Jurist lässt Fall von Datenschützern prüfen
Für Breyer ist die Sache damit nicht aus der Welt: „Wegen der Versammlungsfreiheit halte ich die jahrelange kriminalpolizeiliche Speicherung der Anmelder einer Demonstration für hochproblematisch. Sowas kann Personen davon abschrecken, Versammlungen anzumelden.“ Denn betroffen sind im Zweifelsfall alle Anmelder, sofern polizeiliche Maßnahmen notwendig werden und die Beamten den Vorgang im Behördensystem eintragen – vom Stadtteil-Laternenumzug bis zur politischen Großdemonstration.
Breyer will den Vorgang jetzt überprüfen lassen und hat Beschwerde beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz eingelegt.