Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigte, wird die zweite Hauptverhandlung automatisch vor dem Landgericht stattfinden. "Wegen der Bedeutung der Sache gehört der Prozess vor das Landgericht", sagte Ulla Hingst der Deutschen Presse-Agentur.
Schon die erste Verhandlung wollte sie vor dem Landgericht führen. Das wurde aber abgelehnt. Zuvor hatten die "Lübecker Nachrichten" darüber berichtet.
Detlef H. war freigesprochen worden
Nach dem Freispruch im Indizienprozess am Amtsgericht Lübeck hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der 74 Jahre alte Detlef H. war vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen worden.
Ihm war vorgeworfen worden, sich im April 2016 bei einem Beratungsgespräch vor einer Klientin entblößt zu haben. Er hatte das bestritten.
Von RND/dpa