In der Regel wird "Nichtbilden einer Rettungsgasse" seitdem mit zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Außerdem sind Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro fällig - je nachdem, ob Rettungsfahrzeugen nicht sofort Platz gemacht wird oder ob es sogar zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall kommt. Zu Unfällen kam es laut der vorläufigen Statistik bis Ende 2018 sechs Mal.
Zuvor hatte die "Saarbrücker Zeitung" darüber berichtet - unter Hinweis auf Antworten auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag.
Von dpa