Gefängnispsychologen stufen den Mann (44), der seine mehrjährige Haftstrafe in der JVA Kiel verbüßt hat, als gefährlich ein. Nach Informationen der Kieler Nachrichten gelten etwa 30 Personen als mögliche Opfer.
„Eine Fußfessel stand im Raum, wurde jedoch als unverhältnismäßig abgelehnt“, erklärte der Pressesprecher des Landgerichts Kiel, Markus Richter. Eine Fußfessel könne die Gefährdung von Personen nicht verhindern.
Auflagen für den Ex-Häftling
Andere Auflagen wurden im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet, darunter Meldepflichten, eine Kontaktsperre und der Besuch einer Therapie. Letztere lehnte der Mann ab. Über die Therapie muss nun das Oberlandesgericht Schleswig entscheiden.
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