Konkret streiten ein Konzertveranstalter und der Betreiber der Veranstaltungshalle darüber, ob der Hallenbetreiber verpflichtet ist, die Flens-Arena für das Konzert zur Verfügung zu stellen. Der Hallenbetreiber erklärte, ein Mietvertrag sei noch nicht zustande gekommen.
Der Konzertveranstalter sieht dies anders. Er beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, damit das Konzert wie geplant stattfinden kann. Eine Entscheidung soll am Montag, 12 Uhr, verkündet werden.
Vertrag: Ja oder nein?
Die Geschäftsführerin des Veranstalters sagte, sie habe nie daran gezweifelt, dass ein Mietverhältnis zustande kommt. Es sei häufig so, dass sie Verträge erst kurz vor Showbeginn bekomme. Wichtig sei der abgestimmte Termin für den Vorverkaufsstart. Diesen habe es gegeben.
Der Hallenbetreiber betonte, er sehe das mit dem Vorverkauf anders. Für ihn sei grundsätzlich ein Vertrag nur dann zustande gekommen, wenn er schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben vorliege. Dies sei nicht der Fall gewesen.
Widerstand in Flensburg gegen Frei.Wild
Gegen das Frei.Wild-Konzert regt sich viel Widerstand in Flensburg. Der Hallenbetreiber machte wegen der Proteste unter anderem Sicherheitsbedenken geltend. Der Deutschrock-Gruppe wird von Kritikern eine Nähe zur rechten Szene vorgeworfen, was die Band bestreitet. Am Freitag demonstrierten vor dem Landgericht etwa 20 Menschen mit Plakaten gegen das geplante Konzert und die Band.
Von RND/dpa