Über das Volumen des Topfes mit rund zwei Milliarden Euro hatten sich Land und Kommunen geeinigt. Keine Einigung gab es aber innerhalb der Kommunalverbände über die Verteilung des Geldes unter Gemeinden, Städten und Kreisen.
«Deshalb bleibt unser Gesetzentwurf bei der vorgesehenen Verteilung der Mittel zwischen Kreisen, Städten und Gemeinden», teilte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) mit. Der Kommunale Finanzausgleich muss nach Urteilen des Landesverfassungsgerichts bis Ende 2020 neu geregelt werden.
Weitere Nachrichten aus Schleswig-Holstein lesen Sie hier.
Von RND/lno