Pflichttests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und kostenlose Corona-Tests für Urlauber aus anderen Regionen soll es nach dem Willen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach dem Ende der Sommerreisesaison nicht mehr geben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur nach einer Schaltkonferenz der Minister am Montag.
Schleswig-Holsteins Ressortchef Heiner Garg (FDP) begrüßte die Empfehlungen an die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag. Er hoffe, dass die Regierungschefs dem „fachlich guten“ Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) folgen werden.
Unmittelbare Quarantänepflicht für Rückkehrer
Demnach soll für Rückkehrer aus Risikogebieten künftig wieder eine unmittelbare Quarantänepflicht gelten. Die Quarantäne könne „nur durch ein negatives Testergebnis bei einer Testung nach frühestens fünf Tagen nach Einreise beendet werden“, heißt es in dem Konzept. Zu den Kosten sagte der Kieler Minister Garg, mit sechs Kollegen sei er der Auffassung, diese sollten nicht der Allgemeinheit des Beitragszahlers auferlegt werden, sondern die Reisenden sollten sie selber tragen. Und wer sich nicht testen lassen wolle, könne 14 Tage in Quarantäne bleiben.
Die große Mehrheit der Minister ist laut Garg der Meinung, dass die Neuregelungen gleich nach Ende der Sommerferien am 15. September in Kraft treten sollen. Einige seien für einen späteren Termin.
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Testkapazitäten sind ausgeschöpft
Hintergrund der geplanten Neuregelungen sind auch die weitgehend ausgeschöpften Testkapazitäten. In einer Woche habe die Auslastung im Norden 110 Prozent betragen, sagte Garg. Labore hätten also länger gearbeitet. Eine Priorisierung der Testkapazitäten auf Reisende aus Risikogebieten sei sehr sinnvoll, sagte Garg. Ansonsten würden Testkapazitäten besonders auch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gebraucht.
Mit Blick auf mögliche einheitliche Obergrenzen für Veranstaltungen seien die Meinungen bei den Gesundheitsministern relativ bunt. Dies habe auch mit den unterschiedlichen Infektionszahlen zu tun. Wer bundeseinheitliche Regelungen wolle, müsse den Menschen erklären, warum in Ländern mit niedrigen Zahlen wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Gleiche gelten soll wie in Ländern mit hohen Zahlen.
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Von RND/dpa