Er habe nicht hinnehmen wollen, dass Mireille sich von ihm getrennt und einem anderen Mann zugewandt habe. Es gebe zwar weder ein Geständnis noch einen direkten Beweis für die Tat, etwa durch einen Augenzeugen. Es gebe aber eine lückenlose Indizienkette, die für die Täterschaft des Angeklagten spreche.
Verteidiger fordert Freispruch
Für den Staatsanwalt ist der junge Mann voll schuldfähig und nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Er sei zum Tatzeitpunkt nicht wie behauptet heranwachsend gewesen, sondern mindestens 21 Jahre alt. Dies hätten Gutachten bestätigt. Der Nebenklägervertreter schloss sich der Forderung des Staatsanwalts an.
Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freispruch. Seiner Ansicht nach bleiben Ungereimtheiten und auch die Indizien ließen einen anderen Schluss zu. Die Täterschaft seines Mandanten lasse sich nicht zweifelsfrei beweisen. Der Angeklagte verlas im Anschluss an das Plädoyer seines Verteidigers in seiner Muttersprache sein letztes Wort. Darin beteuerte er seine Unschuld. Eine Dolmetscherin übersetzte. Ein Urteil wird am 5. Februar um 14.30 Uhr verkündet.
Von dpa