Die automatische Auslösung der Löscheinrichtungen für zwei Löschbereiche funktionierte nicht, heißt es in dem Schreiben des Energiewende-Ministerium von Robert Habeck. Im Brandfall wäre eine Brandbekämpfung mittels Löschanlage weiterhin möglich gewesen, da die manuelle Auslösung von der Kraftwerkswarte aus und an der Löschanlage vom Teilausfall nicht betroffen war.
Die Reaktoraufsichtsbehörde untersucht das Ereignis vom 19. Juli und wird es in die laufende Überprüfung der Brandmeldeanlagen miteinbeziehen. Zudem hat sie unabhängige Sachverständige hinzugezogen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die jeweilige Software der Systeme zur Branderkennung (Brandmeldung) und zur Auslösung der Löschanlage fehlerfrei aufeinander abgestimmt sind.
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat das Ereignis der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Von KN